- In der Tanzgarde sind Kinder ab 6 Jahren, Schüler/-innen, Auszubildende, Studenten/-innen sowie Frauen, die Freude am Tanz haben, herzlich willkommen.
- Jedes Mädchen, welches unserer Tanzgarde beitritt, verpflichtet sich mindestens zwei Jahre aktiv in der Tanzgarde mitzuwirken.
- Mit Eintritt in die Tanzgarde wird der Jahresbeitrag in Höhe von 48,00 EURO fällig.
- Minderjährige benötigen selbstverständlich die schriftliche Einwilligung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten.
- Jedes neue Kind hat eine Probezeit. Nach achtmaliger regel- mäßiger Teilnahme am Training, kann ein Antrag auf Aufnahme in die Tanzgarde gestellt werden.
- Das Training wird von einer erfahrenen Frau durchgeführt, die selbst viele Jahre aktiv in einer Tanzgarde mitwirkte.
- Das Training erfolgt in Sportsachen und Ballettschuhen (keine Turnschuhe). Getränke sind selbst mitzubringen aber bitte ohne Kohlensäure.
- Das Training findet je nach den Sommerferien jeweils Dienstags und Donnerstags in der Zeit von 17.00 bis 19.00 UHR statt.
In der Zeit nach Karneval bis zu den Sommerferien ist nur einmal in der Woche Training
- Sollte ein Kind verhindert sein am Training teilzunehmen, bitten wir um telefonische Mitteilung (eine Telefonliste wird ausgehändigt). Sollte dies nicht erfolgen so wird eine Strafgebühr in Höhe von 1 EURO erhoben. Es wird eine Anwesendheitsliste geführt.
- Jedes Kind erhält nach geleisteter Probezeit und anschließender Aufnahme in die Tanzgarde ein Gardekostüm gegen eine Leihgebühr von 50,00 EURO. Das Kostüm bleibt Eigentum des Vereins.
- Bei unsachgemäßer Behandlung des Gardekostüms wird die Leihgebühr einbehalten und ggf. der darüber hinaus entstandende Schaden in Rechnung gestellt. Bei Ausscheiden aus der Tanzgarde wird die Leihgebühr ohne Zinsen zurückgezahlt, sofern das Gardekostüm ohne Mangel ist.
- Aus hygienischen Gründen müssen einige Anziehsachen selbst gekauft werden (Liste der Händler - auf Anfrage).
Dies wären: weiße Tanzstiefel (Marke Bleyer) Strumpfhosen (Danskin- Farbe: Toast) weißen Stulpen
- Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Hinweis: Die bis dahin gezahlten Gebühren werden nicht erstattet oder anteilmäßig zurückgezahlt.
Dies ist lediglich ein Auszug aus der Vereinssatzung.
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